Vertragsbedingungen
Vertragsschluss
Der Vertrag mit der Tanz- und Ballettschule Sabine Bloehs kommt durch Annahme der schriftlichen Anmeldung (Kursanmeldung) zustande. Jede/r Schüler/in erhält nach erfolgter Aufnahme auf Wunsch einen „Mitgliedsausweis“. Hierzu wird ein Passbild benötigt, welches der Anmeldung beizufügen ist.
Anmeldegebühr:
Die einmalige Anmeldegebühr in Höhe von EUR 36,- gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Bitte beachten Sie: Für den Fall der Kündigung und einer späteren erneuten Buchung wird die Anmeldegebühr erneut erhoben.
Kursgebühren:
Der Monatsbeitrag beträgt EUR 39,- (Stand 08/2023).
Bei Belegung von mehreren Unterrichtstunden pro Woche gelten unsere günstigen Staffelpreise.
Durch unsere Mischkalkulation erheben wir die Beiträge für alle zwölf (12) Monate eines Jahres, d.h. auch in den Ferienzeiten.
Die Mini +1 bis 4 Jahre werden 40 Minuten unterrichtet. Die Kursgebühr beträgt EUR 36,– (Stand 08/2023).
Eine eventuelle Beitragserhöhung geben wir rechtzeitig vor einem möglichen Kündigungstermin bekannt.
Die Beiträge werden monatlich im Lastschriftverfahren eingezogen.
Mit der Anmeldebestätigung und Zahlung der Anmelde- und Kursgebühr sind Sie zur Teilnahme am gebuchten Kurs berechtigt.
Vertragsdauer und Kündigung:
Der Vertrag wird für unbestimmte Dauer geschlossen. Ein Eintritt ist jederzeit möglich.
In den Schulferien finden keine Kurse statt. Das Vertragsverhältnis bleibt unabhängig davon bestehen.
Der Vertrag kann frühestens nach drei (3) Monaten gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt vier (4) Wochen zum Quartalsende.
Eine Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen.
Teilnahmevoraussetzungen
Eine Gesundheitsprüfung durch die Tanz- und Ballettschule Sabine Bloehs erfolgt nicht. Die Teilnehmer, ggf. deren Erziehungsberechtigte, sollten sich vergewissern, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Ausüben des gewählten Unterrichtes zu erwarten sind.
Bitte beachten Sie: Für die Kurse gelten Kleiderordnungen, die einen reibungslosen Ablauf der Kurse gewährleisten sollen. Ballettschüler/innen haben auf ordentliche Tanzkleidung zu achten. Wir informieren Sie gern dazu.
Wertsachen
Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Nehmen Sie deshalb keine Wertsachen mit oder lassen diese nicht in den Umkleideräumen zurück.
Krankheit und Versäumnis
Das Nachholen von versäumten Unterrichtsstunden wegen Krankheit des Teilnehmers ist nach Absprache möglich, sofern ein Ausweichtermin innerhalb des regulären Unterrichtes zur Verfügung steht. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Datenschutzinformation
Bitte beachten Sie die Datenschutzinformation, beigefügt als Anlage und abrufbar auf der Website.